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3) Schriftverkehr erfolgt vorzugsweise per Email und ist Schriftverkehr per Briefpost gleichgestellt.
Vertragsabschluss
1) Die Angebote von Antik-Leder.com sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Antik-Leder.com ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Antik-Leder.com anzunehmen. Ist die bestellte Ware bei Antik-Leder.com vorrätig, beträgt die Annahmefrist eine Woche.
3) Die Annahme kann entweder schriftlich (auch per Email und per Telefax) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4) Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, bestätigt Antik-Leder.com unverzüglich den Eingang der Bestellung. Die Zugangsbetätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Lieferungen/Lieferzeit
1) Antik-Leder.com übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer von Antik-Leder.com. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Antik-Leder.com zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von Antik-Leder.com. Antik-Leder.com ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Antik-Leder.com wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3) Der Beginn der vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.